Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Seine Bedeutung für die Apotheker
Kein Apothekenvertreter ist an seinen Entscheidungen beteiligt. Die Apotheker dürfen keine eigenen Anträge stellen und sie haben nur ein sehr beschränktes Recht Stellungsnahmen zu anstehenden Entscheidungen abzugeben. Ist der Gemeinsame Bundesausschuss für den Berufsstand wirklich so unwichtig wie es scheint? Um diese Frage beantworten zu können, sei zuvor ein Blick auf die Stellung, die Struktur und die Arbeit dieser zentralen Behörde im deutschen Gesundheitswesen geworfen.