Es bleibt beim Zytostatika-„Murks“
Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Zyto-Ausschreibungen ab – Kritik reißt nicht ab
STUTTGART (wes) | Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom November befassen, wonach Retaxationen der AOK Hessen bei Zytostatika-Zubereitungen rechtens sind, wenn der herstellende Apotheker keinen Exklusiv-Vertrag mit der Kasse hat.