Das Drugstore-Gutachten
Berlin – „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“: So lautet der etwas sperrige Titel des kurz vor Weihnachten veröffentlichten Gutachtens, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Doch nicht nur der Titel ist sperrig, auch der Inhalt kann nur als schwer verdaulich bezeichnet werden. Neben vielen handwerklichen Fehlern, die aufzuzählen den Rahmen sprengen würde, konsterniert besonders ein grundlegender Denkfehler. Ein Gastkommentar von Dr. Franz Stadler, einem erschütterten Apotheker.