Alternativlos: Das RxVV
Vergangene Woche wurde eine Ausarbeitung des Deutschen Bundestages zur Vereinbarkeit eines deutschen Rx-Versandhandelsverbotes (RxVV) mit dem Unionsrecht bekannt. In einem sehr flapsigen Ton wurde dabei die juristische Auffassung vertreten, dass die Einführung eines Verbotes des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln „wohl als unverhältnismäßig und damit als ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit aus
Art. 34ff. AEUV zu bewerten“ sei. Leider verstehen die Juristen nicht, dass Arzneimittel ein besonderes Gut sind, meint Dr. Franz Stadler, Apotheker und Autor des kürzlich erschienen Buchs „Medikamenten Monopoly“.