Für eine zukunftssichere, flächendeckende ambulante Patientenversorgung mit parenteralen Zubereitungen

 

Wir sind eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von Apotheken, die sich im Bereich der parenteralen Zubereitungen engagieren und die überfällige Neuordnung dieses Bereiches unterstützen möchten (ARGE PareZu).

 

Unsere gemeinsamen Grundlagen sind:

  1. Im Interesse der zu versorgenden schwerkranken Menschen steht die Einhaltung valider pharmazeutischer Rahmenbedingungen absolut im Vordergrund.
  2. Wir streben daher möglichst kurze Zeitintervalle zwischen Herstellung und Anwendung der zubereiteten Infusionen und möglichst kurze Transportwege zu den zu versorgenden Praxen und Patienten an (praxisnahe Adhoc-Versorgung).
  3. Es gelten ausschließlich die Angaben der aktuellen Fachinformationen. Die Pharmazeutischen Unternehmen haften so für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ihrer Wirkstoffe.
  4. Wir haben bei Einkauf und Herstellung nichts zu verbergen und stehen für Transparenz.
  5. Wir erwarten für unsere Leistung eine angemessene Honorierung.
  6. Wir lehnen jede Form von Korruption ab.

 

Wir fordern:

  1. Qualität und Risiko müssen fair entlohnt werden. Eine Neuordnung der momentanen Hilfstaxe Anlage 3 ist daher zwingend.
  2. Die Arzneimittelsicherheit hat absoluten Vorrang. Wirtschaftliche Überlegungen dürfen nicht zu Qualitätseinbußen führen.
  3. Der geltende Schiedsspruch zur Hilfstaxe Anlage 3 ist zu kündigen. Er enthält gravierende inhaltliche Fehler und muss korrigiert werden. Besonders die rückwirkende Gültigkeit (ab 01.11.2017!), die ein unkalkulierbares finanzielles Risiko darstellt, und die pauschale Rabattierung von Originalia – Rabatte, die nicht zu erzielen sind und die indirekt zu Qualitätseinbußen führen werden – sind abzulehnen.
  4. Transparenz muss für alle Beteiligten gleichermaßen gelten. Wir fordern deshalb die unabhängige Überprüfung aller Verträge mit Krankenkassen im parenteralen Bereich und deren Berechnungsgrundlagen.
  5. Die vorhandenen Sicherheitslücken zwischen Herstellung und Anwendung parenteraler Zubereitungen müssen geschlossen werden.
  6. Transportwege sind offenzulegen.
  7. MVZ-Strukturen sind hinsichtlich ihres internen Geldflusses zu überprüfen (verdeckte Korruption).
  8. Dazu sind, falls nötig, unabhängige Prüfstellen (Clearingstellen) zu schaffen, die tatsächlich diesen Aufgaben nachgehen.
  9. Diese spezialisierten Clearingstellen (länderübergreifend?) sollten über genügend Sachkenntnis verfügen, um Schiedsverfahren (außergerichtlich) zwischen den Beteiligten innerhalb von maximal einem Jahr zu entscheiden.
  10. Der Zwischenhandel mit zubereiteten Infusionen ist einzudämmen. Er stellt ein unkalkulierbares Qualitätsrisiko dar und fördert die Intransparenz des Gesamtsystems. Nur Apotheken, die über ein Reinraumlabor verfügen, sollen parenterale Zubereitungen abrechnen dürfen.
  11. §11 Abs. 2 ApoG ist zu ändern. Alle parenteralen Zubereitungen (und nicht nur anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen) sind aus Gründen der Arzneimittelsicherheit vom Zuweisungsverbot auszunehmen.