Vor nunmehr einem Jahr wurde vor dem Landessozialgericht Berlin Brandenburg der Vergleich zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV über die Streitigkeiten zur Klage des DAV gegen den Schiedsspruch vom 19.01.2018 zur Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie („Hilfstaxe“) geschlossen (AZ: L 9 KR 43/18 KL). Seit jenem 16.10.2018 schwebt über den zubereitenden Apotheken die Drohung einer rückwirkenden Retaxation in unbekannter und nicht kalkulierbarer Höhe. Aus diesem Anlass fordert die ARGE PareZu, ein loser Zusammenschluss von fast 40 Apotheken, die sich im Bereich der parenteralen Zubereitung engagieren, die Vertragspartner auf, diesen vertraglichen Blindflug zu beenden und endlich zu einer neuen, tragfähigen Einigung bei der Hilfstaxe zu kommen.
Betroffen von einer möglichen, rückwirkenden Preissenkung könnten gemäß dem Vergleich alle Wirkstoffe und Fertigarzneimittel sein, die nach dem 01.02.2018 neu in den Markt eingeführt wurden und zur Herstellung parenteraler Zubereitungen verwendet werden. Darunter fallen umsatzstarke Medikamente, wie beispielsweise die Biosimilars zu Trastuzumab (z.B. Herzuma®) oder die Wirkstoffe Bortezomib und Pemetrexed, die beide generisch wurden.
Das Prozedere des Vergleiches sieht zudem vor, dass zuerst durch den GKV-Spitzenverband Preisabfragen durchgeführt und anschließend durch die Vertragspartner, also auch unter Beteiligung des DAV, Preisabschläge festgesetzt werden müssten.
Obwohl nun bereits ein Jahr seit dem Vergleich vergangen ist, gibt es bisher keine belastbaren offiziellen Aussagen von Seiten der Vertragspartner, wie es weitergehen soll. Finden bereits Verhandlungen statt? Gibt es Preiserhebungen durch den GKV-Spitzenverband? Wird es rückwirkende Preisabschläge geben? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie weit werden sie zurückgreifen? Keine betroffene Apotheke wurde bisher informiert oder hat einen Zwischenbericht erhalten. Dabei kann eine Retaxation, die möglicherweise über mehrere Jahre zurückwirkt, deren jetzt bestimmter Preisabschlag vielleicht im Schnitt der Monate viel zu hoch liegt (niemand erhält bei Markteinführung des einen Präparates den gleichen Rabatt wie beispielsweise zwei Jahre später bei möglicherweise geänderter Konkurrenzsituation der Anbieter), durchaus zu existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen führen.
Gerade im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders wäre es deshalb sehr wünschenswert, diesen unbefriedigenden Zustand eines Blindfluges schnellstmöglich zu beenden. Nicht zu wissen, ob sich die geleistete Arbeit am Schluss und unter dem Strich rechnen wird oder im worst-case den eigenen Ruin bedeutet, kann niemandem über einen derart langen Zeitraum zugemutet werden.
Im Namen der ARGE PareZu
Dr. Thomas Wellenhofer Dr. Franz Stadler