Berlin – Der Fall des Bottroper Pfusch-Apothekers hat die Branche aufgeschreckt. Es ist ein Einzelfall. Will man sich der Wirklichkeit der Arzneimittelversorgung nähern, darf man nicht reflexartig wegsehen, sondern muss den Finger in die Wunde legen, dorthin, wo es beginnt, weh zu tun, findet Apotheker Dr. Franz Stadler, Inhaber der Sempt-Apotheke im bayerischen Erding.
Wie eine Neuordnung der ambulanten Zytostatikaversorgung aussehen könnte
Seit Jahren wird über die Kostenexplosion bei der ambulanten Zytostatikaversorgung geklagt. Immer wieder wurden neue Sparvorschläge gemacht, neue Versorgungswege als Lösung propagiert und je nach politischer Großwetterlage mit oder ohne juristische Winkelzüge auch durchgesetzt. Dabei wurde von den Akteuren viel Porzellan zerbrochen, aber die Versorgung der Patienten nicht wirklich verbessert. Würde man konsequent von den Bedürfnissen der Betroffenen ausgehen, müsste die Versorgungslandschaft ganz anders aussehen, meint Dr. Franz Stadler, Apotheker aus Erding. | Von Franz Stadler
Berlin – Sparen, sparen, sparen – und sei es um jeden Preis. Obwohl Exklusivverträge in der Zytostatika-Versorgung mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) abgeschafft werden, haben die großen Ersatzkassen bei ihrer Ausschreibung noch schnell die Zuschläge erteilt. Denn der Gesetzgeber räumt den Kassen eine Übergangsfrist ein: Für Altverträge gibt es eine dreimonatige Übergangszeit. Apotheker befürchten, dass es damit ohne Not zu Chaos in den Praxen kommen wird.
Immer wieder versuchen Krankenkassen ihre Ausschreibungen als eine Verbesserung der Zytostatikaversorgung zu verkaufen. Der jüngste Fall ist ein Schreiben an die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen mit dem Ziel, die Abschaffung des Ausschreibungsverbotes im geplanten AM-VSG zu bewirken. Immer wieder wird die Diskussion auf die möglichen Einsparpotentiale verkürzt, meint Dr. Franz Stadler
Nicht nur der fahrlässige, vielleicht sogar gesundheitsgefährdend sorglose Umgang mit kritischen Haltbarkeiten, auch unkalkulierbar lange Transportwege zwischen Herstellungsort und anwendender Praxis können die Wirksamkeit der patientenindividuell zubereiteten Zytostatikainfusionen beeinflussen. Ein Appell zur Beachtung pharmazeutischer Rahmenbedingungen von Dr. Franz Stadler.
Bottrop wurde berühmt – ungewollt und unverdient. Bottrop wird auf nicht absehbare Zeit mit dem krassesten Einzelfall von kriminellem Verhalten eines Apothekers unserer Zeit in Verbindung gebracht werden. Tausende Krebspatienten sind betroffen und noch viel mehr verunsichert. Was kann getan werden, um ein derartiges Verhalten künftig auszuschließen? Das frage ich mich als Apotheker, der selbst Zytostatika herstellt.
Honorarerhöhung, Retaxkompromiss, Zyto-Verträge – und dann das EuGH-Urteil
Von Benjamin Wessinger | Bis zum 19. Oktober, an dem der EuGH sein unsägliches Urteil zur Unzulässigkeit der grenzüberschreitenden Arzneimittelpreisbindung verkündet hat, schien das Jahr 2016 kein ganz schlechtes für die deutschen Apotheker zu werden: Eine (kleine) Honorarerhöhung durchgesetzt, einen Kompromiss bei den Retaxationen gefunden und die Exklusivverträge in der Zytoversorgung abgeschafft. Doch dann kam der „schwarze Mittwoch“.
Obwohl der Gesetzgeber Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene im AMVSG verbieten will, laufen diese Ausschreibungen weiterhin. Dennoch machen die Beteiligten weiter, als wäre nichts geschehen. Zudem werden jede Menge Falschinformationen in die Welt gesetzt, die einer Klarstellung bedürfen.
Immer wieder werden Versuche unternommen, Haltbarkeiten von gebrauchsfertigen Zytostatikainfusionen den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Das fängt bei den pharmazeutischen Unternehmern an und hört bei den Krankenkassen auf. Hinzu kommt, dass es unterschiedliche Arten von Begründungen gibt, die wissenschaftlicher, wirtschaftlicher oder juristischer Natur sein können. Letztlich kommt es für den Patienten aber auf die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der verabreichten Infusionslösungen an, meint Dr. Franz Stadler.
Krankenkassen müssen sparen. Dieses Mantra hat sich uns eingeprägt. Wir verstehen es auch – solange es nicht zu Lasten einer qualitativ hochwertigen Versorgung und damit zu Lasten der Patienten geschieht. Genau dies ist aber bei den Ausschreibungen der Zytostatikaversorgung durch diverse Krankenkassen der Fall
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