Die zwei Seiten des E-Rezeptes
Das E-Rezept wird kommen. Bald. Schon ab 1. Juli 2021 soll es losgehen. Ab 1. Januar 2022 wird es verpflichtend für alle Verordnungen, die bisher auf Muster 16 getätigt wurden. Das betrifft den Großteil der Rezepte. Die restlichen Rezeptarten sollen auch schnellstmöglich eingebunden werden. Es gibt sogar schon Pläne für ein E-Rezept 2.0, das die bisher vorgesehene, zugegeben etwas umständliche Hardware bis 2025 ersetzen soll. Trotz dieser wichtigen Entwicklungen für die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken wird das Thema Digitalisierung bisher zu einseitig angesprochen und nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen durchdacht, meint Dr. Franz Stadler.