Am Aschermittwoch ist alles vorbei – eine Liedzeile aus einem Karnevalsschlager trifft exakt die Gemütslage vieler Apotheker, die parenterale Infusionslösungen herstellen und mit der AOK Bayern abrechnen müssen. Seit vielen Jahren gab es massive Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Verwürfen. Mit dem am gestrigen Mittwoch ergangenen Urteil des Bundessozialgerichtes dürften diese Schwierigkeiten vorbei sein, meint Dr. Franz Stadler in einem Gastkommentar.
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