Zytoskandale erschüttern die Presse immer wieder. In der Folge werden tiefgreifende Reformen gefordert. Allerdings: Sieht man von einigen laufenden juristischen Auseinandersetzungen ab, deren Ergebnisse voraussichtlich dürftig sein werden, sind wir im ambulanten Bereich weit von einer Neuordnung der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen entfernt. Könnte das auch daran liegen, dass einige grundlegenden Fakten bei den Überlegungen geflissentlich ausgeklammert werden? Dr. Franz Stadler, Beiratsvorsitzender der Stiftung für Arzneimittelsicherheit und früher selbst Leiter einer Zytoherstellung, findet deutliche Worte.
Die weit gefächerte Berichterstattung zum „Krebskartell“ warf vergangene Woche dunkle Schatten auf die Zytostatika-herstellenden Apotheker:innen – wenn nicht sogar auf alle Apotheken. Apotheker und DAZ-Gastkommentator Dr. Franz Stadler meint: Ja, die erzielbaren Margen sind bei manchen Wirkstoffen zu groß und ja, das System ist intransparent. Was wir aber brauchen, ist eine zukunftsfähige Lösung – keine „Verschlimmbesserung“.
Dass Apotheken mit der Zytostatika-Herstellung Geld verdienen, ist für Apotheker Dr. Franz Stadler nicht verwerflich. Zwar sind die Margen bei einigen onkologischen Arzneimitteln zu hoch, aber müssten Apotheken zum Einkaufspreis abrechnen, würden sich die Margenanteile nur verschieben, ist sich Stadler sicher. Was es braucht, ist eine praktikable Lösung.
Seit dem 5. April 2023 ist es ein Regierungsentwurf, das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Bringt dieser Entwurf die angekündigte Wende in unserem Versorgungschaos? Zeit für eine unabhängige Bestandsaufnahme, Zwischenfragen und eine Kommentierung, meint Dr. Franz Stadler, Gründer und Beiratsvorsitzender der Stiftung für Arzneimittelsicherheit.
Am Aschermittwoch ist alles vorbei – eine Liedzeile aus einem Karnevalsschlager trifft exakt die Gemütslage vieler Apotheker, die parenterale Infusionslösungen herstellen und mit der AOK Bayern abrechnen müssen. Seit vielen Jahren gab es massive Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Verwürfen. Mit dem am gestrigen Mittwoch ergangenen Urteil des Bundessozialgerichtes dürften diese Schwierigkeiten vorbei sein, meint Dr. Franz Stadler in einem Gastkommentar.
Apotheker:innen können das aktuelle Politik- und Mediengetöse um die Lieferengpässe nicht mehr hören. Trotzdem müssen sie täglich mit den Folgen der jahrelangen Ignoranz umgehen. Absurditäten wie die Schaffung eines privaten Flohmarkts lenken nur von den eigentlichen Problemen ab. Der Arzneimittelmarkt unterliegt seit Jahren einem marktwirtschaftlichen Monopoly, dessen Folgen wir nun ausbaden müssen, meint Dr. Franz Stadler und fordert endlich Klartext.
Seit kurzem gibt es einen Schiedsspruch im Verfahren zur Festsetzung der Zuschläge für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinatlösungen. Seine Inhalte verhindern zwar die schlimmsten Szenarien, lösen aber keinesfalls alle grundlegenden Probleme, meint DAZ-Gastkommentator Dr. Franz Stadler.
Ende August hat die Schiedsstelle die Abschläge für die Wirkstoffe Bortezomib, Cabazitaxel und die Arzneimittel mit den Wirkstoffen Bevacizumab, Rituximab und Trastuzumab festgesetzt. Der GKV bringt dies Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich. Allerdings kann die Rechnung so nicht aufgehen, meint DAZ-Gastautor Dr. Franz Stadler. Er bietet der Schiedsstelle, die demnächst auch noch über die Zyto-Arbeitspreise entscheidet, daher eine Rechenhilfe an.
Ende August hat die Schiedsstelle gesprochen und im anhängigen Schiedsverfahren zur Hilfstaxe zwei folgenschwere Beschlüsse gefasst, die bereits seit gestern gelten. Der kurze Zeitabstand zwischen Verkündung und Inkrafttreten wundert inzwischen niemand mehr, aber die uneinsichtige Hartnäckigkeit im Ignorieren einfachster wirtschaftlicher Notwendigkeiten verblüfft auch hartgesottene Zytoapotheker. Ist jetzt Schicht im Schacht? Das fragt sich DAZ-Gastautor Dr. Franz Stadler.
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