Seit kurzem gibt es einen Schiedsspruch im Verfahren zur Festsetzung der Zuschläge für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinatlösungen. Seine Inhalte verhindern zwar die schlimmsten Szenarien, lösen aber keinesfalls alle grundlegenden Probleme, meint DAZ-Gastkommentator Dr. Franz Stadler.
Den ganzen Artikel können Sie hier lesen.