Berlin –
„Am Aschermittwoch ist alles vorbei“ heißt es in einem bekannten Karnevalslied. In diesem Jahr könnte damit die jahrelange Retax-Praxis der AOK Bayern gemeint sein, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) die Gültigkeit der Hilfstaxe bei der Abrechnung von Verwürfen bestätigt hat. Apotheker Dr. Franz Stadler ist erleichtert, denn auch er führt seit Jahren einen Prozess gegen die AOK Bayern.
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