Regelungen für parenterale Zubereitungen: Viel Lärm um nichts
Gastkommentar
Das GSAV sollte als Reaktion auf den Skandal in Bottrop auch für mehr Sicherheit in der ambulanten Versorgung mit parenteralen Zubereitungen sorgen und gleichzeitig die Vergütung neu regeln – denn die hat einen gehörigen Einfluss auf die Qualität der Zubereitungen. Allerdings wurde der entsprechende Passus kommentarlos wieder gestrichen. Warum tun sich alle Beteiligten mit einer Neuordnung der ambulanten Versorgung mit parenteralen Zubereitungen so schwer? Dr. Franz Stadler versucht, etwas mehr Klarheit in die aktuelle Situation zu bringen.